Allgemeine Geschäftsbedingungen Lernbauernhof Schulte-Tigges

Haftung
Der Lernbauernhof Schulte-Tigges schließt für Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Der Lernbauernhof Schulte-Tigges haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Der Lernbauernhof Schulte-Tigges haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lernbauernhof Schulte-Tigges gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Die Anmeldung bestätigt gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Zudem kann es vorkommen, dass wir Wagenfahrten zu Feldbesichtigungen vornehmen. Die Kursleitungen sind angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu vermeiden. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind in vollem Umfang auf dem Anmeldebogen für die Veranstaltung bekannt zu machen.

Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld dem Lernbauernhof Schulte-Tigges bekannt zu machen und abzustimmen.
Bei Veranstaltungen für Kinder/Jugendliche, die von Lehrern, Erziehern, Eltern, anderen Erziehungsberechtigten oder sonstigen Betreuern begleitet werden, verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei diesen Personen. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiterinnen und Kursleiter Folge zu leisten sowie die Hofregeln zu befolgen.

Veranstaltungsrücktritt
Die Anmeldung ist verbindlich. Wenn die angemeldeten Personen wider Erwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, die wir in laufende Veranstaltungen integrieren können, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.

Wunddesinfektion
Ab und an kommt es bei Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen bei uns zu kleineren Ver-letzungen. Wir verwenden in einem solchen Fall z.B. Betaisodona (Lösung), Octenisept (Lösung) und/ oder Bepanthen antiseptische Wundcreme. Wunden dürfen wir nur dann versor-gen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.


Anerkennung der AGB

Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

Unsere Geschäftsbedingungen als pdf.